Close

23. Juli 2020

Eckpunkte Überbrückungshilfe

Eckpunkte Überbrückungshilfe

Am 12. Juni wurden die Eckpunkte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ durch das Bundeskabinett beschlossen.

Folgende Rahmenbedingungen wurden festgelegt:

Laufzeit
Unternehmen, Organisationen und Selbstständige können die Überbrückungshilfe für insgesamt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragen.

Durchführung
Die Überbrückungshilfe kann nur durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Dies dient der Verifizierung der Angaben und soll Betrugsfälle wie bei der Corona-Soforthilfe ausschließen.

Antragsvoraussetzungen

⦁ Unternehmen müssen Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 vorweisen.
konkret gilt: Der Umsatz muss in diesen Monaten zusammengenommen um mind. 60% gegenüber dem Vorjahr gesunken sein.

⦁ Weiterhin müssen in den Antragsmonaten (Juni, Juli und August) Umsatzeinbußen von mind. 40% zu verzeichnen sein.

Berechnung der Förderhöhen

Die Förderhöhe richtet sich nach den Umsatzeinbußen. Grundsätzlich kann man sagen, je größer der Umsatzeinbruch ist, umso mehr Fördergelder gibt es. Zur Berechnung der Förderhöhe spielen außerdem die betrieblichen Fixkosten eine wichtige Rolle. Die Förderhöhen berechnen sich nachfolgenden Regelungen:

⦁ 80% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen > 70%

⦁ 50% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 bis 70%

⦁ 40% der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbrüchen zwischen 40 bis 50%

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 40% gegenüber dem Vergleichsmonat (Vorjahr), entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen Monat

23. Juli 2020

Kontaktieren Sie uns
close slider
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Kontaktanfrage, erfolgt gemäß den in den Datenschutzhinweisen für Sie bereitgestellten Informationen.